“Herrschaftsformen” für Organisationen

Wie bereits im Beitrag “Von Planungsriesen und Umsetzungszwergen” geschrieben, habe ich eine klare Meinung zum Thema Entscheidungen treffen: Ich denke, dass Umsetzungsriesen, gleichzeitig auch Entscheider sein sollen. Dieses Entscheiderprinzip mag im Widerspruch zur Basisdemokratie stehen und ich gebe zu, dass ich dem Konzept nichts abgewinnen kann. Mir war nie klar, wie dabei „was Gscheites raus kommen soll“.

Offenbar habe ich mich nicht als Einziger mit der Thematik beschäftigt, denn Studien gehen zurück bis zu den alten Griechen, wie mir die Vorlesung „Einführung in die Rechtswissenschaften“ sowie die Begleitliteratur zur Vorlesung „Staat & Verfassung“ – beides an der Donau-Uni Krems – zeigte. All diese Studien befassen sich zwar mit Staatslehre, ein Staat ist für mich aber im Prinzip eine spezielle Form der Organisation; zugegeben eine Form mit besonderen Regeln und Betrachtungsweisen, aber wollen wir sehen, was davon auf Organisationen generell umlegbar ist.

Fangen wir am Anfang an: Die Gedanken von Herodot, Platon und vor allem Aristoteles lassen sich wie folgt zusammen fassen: Es gibt eine Dreiteilung betreffend der möglichen Zahl der Herrschenden:

  • Einer herrscht über alle
  • Einige herrschen über alle
  • Alle herrschen über alle

Aristoteles bringt diesbezüglich noch eine ethische Unterscheidung ein und meint, dass es für jede der oben angeführten Varianten eine ethisch gute und eine ethisch schlechte Variante gibt. Zippelius (S. 169 ff) führt dies wie folgt aus: „Ein Herrscher, der seine Macht zum allgemeinen Besten und nicht zum eigenen Vorteil gebraucht: … d.h. die Herrschaft des Einzelnen, der auf das Gemeinwohl sieht, ferner die Aristokratie, nämlich die Herrschaft weniger, in der eine Elite das Beste für den Staat erstrebt; schließlich die Herrschaft des Volkes, sofern es den Staat zum gemeinen Besten regiert. Ihnen stehen als Entartungsformen gegeben über: Tyrannis, Oligarchie und entartete Demokratie. Ersteres ist die Alleinherrschaft zum Nutzen und nach der Willkür des Tyrannen, die Oligarchie verfolgt den Vorteil der besitzenden Klasse und die entartete Demokratie einseitig den Vorteil anderer Gruppen.” 

Es ergibt sich also eine Matrix wie folgt:

Wer regiertethisch gutethisch schlecht
EinerMonarchieTyrannei
VieleAristokratieOligarchie
AlleDemokratieentartete Demokratie
Dies unterstützt aber noch nicht meine persönliche Einstellung, dass Basisdemokratie nicht funktioniere. Schließlich gibt es nach dieser angeführten Matrix eine ethisch positive Ausprägung, in der alle gemeinsam regieren – eben die Demokratie. Es ist laut Zippelius (S. 188) auch belegbar, dass germanische Volksstämme und auch die alten Griechen zwei Jahrhunderte lang nach dem Prinzip der unmittelbaren Demokratie regiert haben. Freunde und Bekannte, die meine Meinung nicht teilen, halten mir hier auch die Schweiz vor als basisdemokratisch organisierten und funktionierenden Staat. Die Schweiz hat aber auch gewählte Regierungen und so ist dies nicht ganz richtig. Auch Zippelius geht auf die Schweiz ein: „…in einigen kleinen Schweizer Kantonen, wo sich  von Zeit zu Zeit die Landesgemeinden zu Staatsgeschäften versammeln“, er führt allerdings fort: „Aber sogar in solch kleinen, unkomplizierten, überschaubaren politischen Gebilden befasst sich die Gesamtheit der stimmberechtigen Bürger nur mir den wichtigeren Angelegenheiten, während die laufenden Geschäfte bestimmten Repräsentation der Gemeinschaft überlassen bleiben.” Also: Je mehr Menschen, desto schwieriger die Umsetzung der Basisdemokratie.

Sogar die Französische Revolution, die „Egalité“ also Gleichheit aller Bürger als Grundlage hatte, sprach am Ende der Revolution von einer repräsentativen statt einer unmittelbaren Demokratie als die richtige Form der Herrschaft. Zippelius übersetzt Rousseau wie folgt: „‘Zur Befriedigung der gemeinschaftlichen Bedürfnisse ist ein gemeinschaftlicher Wille nötig‘. Dieser kann jedoch praktisch nicht ‚die Summe aller Einzelwillen‘ sein. Um größere Gemeinschaften funktionsfähig zu erhalten, muß zunächst anstelle der Summe aller Einzelwillen der Wille der Majorität als verbindlich anerkannt werden. Aber damit nicht genug. ‚In dem Maße wie die Zahl der Bürger zunimmt, wird es für sie schwierig, ja unmöglich, sich zu versammeln, um die Einzelwillen einander gegenüberzustellen, sie auszugleichen und den Gemeinwillen zu ermitteln.‘ … Noch viel weniger kann ein großes Volk seinen gemeinschaftlichen Willen oder seine Gesetzgebung selbst direkt ausüben. Es wählt sich daher Stellvertreter und beauftragt sie, statt seiner zu wollen.“

Auch spricht gegen unmittelbare demokratische Entscheidungen laut de Lolme und Michels die Manipulierbarkeit der Menge durch gute Redner und durch beeinflussende Vorbereitung der Themen. Michels erklärt dies so: „Die Masse ist leichter zu beherrschen als der kleine Hörerkreis, weil ihre Zustimmung stürmischer, elementarer und bedingungsloser ist und sie, sobald sie einmal suggestioniert ist, nicht leicht den Widerspruch kleiner Minoritäten oder gar Einzelner zuläßt. Das System der Volksversammlung ermöglicht überhaupt keine ernste Aussprache oder Beratung oder schöpfende Behandlung eines Gegenstandes. Eine große Menschenmenge, auf demselben Fleck beisammen, ist allerwegs für panische Schrecken, sinnlose Begeisterung usw. empfänglicher als eine kleine Zahl, deren Komponenten vernünftig miteinander sprechen können. Es ist Erfahrungstatsache, daß Riesenversammlungen, ja selbst die auserwählten Delegierten auf den Parteitagen, durch Akklamation oder durch Abstimmung in Bausch und Bogen Resolutionen anzunehmen pflegen, denen dieselben Versammlungen, in Gruppen zu je 50 Personen eingeteilt, sich hüten würden, ihre Zustimmung zu erteilen. Worte wie Taten werden von der Menge weit weniger auf die Waagschale gelegt als von jedem einzelnen Gliede oder der kleinen Gruppe dieser Menge selbst.“.
Sprich: Die Masse neigt dazu, sich stärker beeinflussen zu lassen, als jeder Einzelne für sich, und logisch richtige Entscheidungen fallen Einzelnen oder kleinen Gruppen leichter als der Masse. Gleichzeitig können gute Redner Massen zu einer Entscheidung hin manipulieren, die Einzelne nach genauer Abwägung nicht treffen würden. Beispielsweise: Steuern. Nehmen wir an: Wir würden – ganz demokratisch – jetzt eine Volksabstimmung bei uns machen: Jeder zahlt X % mehr Steuern damit wir unsere Staatsschulen zurückzahlen können, wenn die Mehrheit dafür ist machen wir das. Ich bezweifle, dass wir hier eine Mehrheit finden würden.

Aus diesem Grund wurde auch die Republik als Staatsform angedacht. Es entscheiden immer noch alle, aber nicht unmittelbar, sondern indem indirekt die Entscheider gewählt werden. Wir als Volk wählen unsere Abgeordneten und geben ihnen dadurch das Recht die (unbeliebten) Entscheidungen zu treffen, die wir als Gesamtheit nicht treffen würden, die aber die richtigen für uns als Organisation (in diesem Fall Volk) sind.Dieser Theorie zufolge, finde ich die aktuellen Forderungen nach mehr direkter Beteiligung der Bevölkerung interessant, da dies so interpretiert werden kann, dass die gewählten Volksvertreter die Entscheidungen, für die sie legitimiert wurden, nicht treffen können oder wollen und dies wäre nach der oben erklärten Theorie zufolge ein klarer Rückschritt. (und in der Privatwirtschaft würde dies meiner Meinung nach übrigens einer Arbeitsverweigerung gleich kommen).

Bleiben wir kurz in der Politik. Laut Zippelius gelten die Beobachtungen von de Lolme und Michels auch in der heutigen Wahlkabine, wenn auch abgeschwächt. Wir sind zwar weitgehend weg von Massenversammlungen und möglichen Gefahr der Massensuggestion, aber in der Neuzeit haben sich oligarchische Kräfte entwickelt, die dem Volk Fragen und Lösungen vor geben – wir nennen sie Parteien. Zippelius führt weiter aus, dass durch diese Kräfte das Volk weiterhin durch suggestive Reden und Persönlichkeiten beeinflusst werden.
Wie bereits oben erklärt, führt Sieyès den Begriff demokratischer Repräsentation (oder auch repräsentative Demokratie) wie folgt aus: “Das Volk handelt durch den Willen seiner Vertreter, die es beauftragt, ‘statt seiner zu wollen’”. Das Problem, welches wir aber jetzt in unserem Parteiensystem haben wird durch Schmitt wie folgt erklärt: „Die Wirklichkeit zeigt indessen ein anderes Bild: Die parlamentarische Auseinandersetzung vollzieht sich nicht ausschließlich oder auch nur vorwiegend als rationale Suche nach Lösungen. Vielmehr treten im heutigen Parlament weigehend vorgefertigte Parteienstandpunkte einander in geschlossener Front polemisch gegenüber, hier Verteidigung der Regierungspolitik, dort deren Kritik. Diese Parteienstandpunkte sind ihrerseits keineswegs nur durch Vernunfterwägungen, sondern auch durch mannigfaltige Interessenteneinflüsse bestimmt.“ Zurückgehend auf die oben angeführte Matrix kann man also sehen, dass das was wir als Republik bezeichnen eigentlich eine Republik parteilich geprägtem oligarchischen Einschlag wäre.

Was Staatsformen betrifft, so kann ich keine optimale Herrschaftsform bieten, da es offenbar die wünschenswerte Form einen Staat zu regieren nicht gibt. Basisdemokratie, so edel der Gedanke auch sein mag, ist nicht umsetzbar, durch die Nachteile der Massenbeeinflussung bzw. die logistische Unmöglichkeit eine Versammlung für ein mehrere Millionen großes Staatsvolk abzuhalten, in der alle angehört werden könnten. Die bisherigen Form der Republik gleicht durch den Parteieinfluss eher einer Oligarchie statt einer tatsächlichen Republik. Aber auch, “wer hackelt entscheidet” kommt hier nicht in Frage, da die Gefahr zu groß ist, in die negative Ausprägung der Tyrannei abzurutschen. Der Schluss wäre wohl, dass die noch wünschenswerteste Form eine Republik ohne Einfluss von Parteien sei, allerdings stellt sich mir auch hier die Frage der Umsetzbarkeit für einen Staat mit mehreren Millionen Menschen als Staatsvolk.

Was Organisationen generell betrifft, so fühle ich mich weiterhin bestätigt, dass einer (oder auch wenige), die sich nicht fragen: „Was ist das Beste für mich“ sondern mit dem Leitprinzip „Was ist das Beste für die Organisation“ agieren; und die weiters nicht nur planen, sondern auch umsetzen, die beste Variante ist.

 

 

Quellenverweis:
Zippelius, R. (2007). Allgemeine Staatslehre. München: Verlag C.H. Beck

 

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